1942 wurde das Sondergericht installiert, das für die Landgerichtsbezirke Bayreuth und Hof die Verstöße gegen die Kriegsstrafgesetze behandelte. Das Gericht sprach 14 Todesurteile aus, nach heutigen Begriffen auch für geringfügigste Vergehen. Der Hinrichtungsort war München-Stadelheim. Die zwei letzten Todesurteile jedoch wurden in Bayreuth selbst vollstreckt, vier Tage vor dem Einmarsch der Amerikaner in die Stadt.